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   VG Berlin, 08.09.2015 - 3 K 425.14   

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https://dejure.org/2015,44180
VG Berlin, 08.09.2015 - 3 K 425.14 (https://dejure.org/2015,44180)
VG Berlin, Entscheidung vom 08.09.2015 - 3 K 425.14 (https://dejure.org/2015,44180)
VG Berlin, Entscheidung vom 08. September 2015 - 3 K 425.14 (https://dejure.org/2015,44180)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Bremen, 02.12.2010 - 2 A 47/08

    Geltendmachung der fehlenden Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Zulassung zur

    Auszug aus VG Berlin, 08.09.2015 - 3 K 425.14
    Er darf sich mit seiner Rüge auch nicht in Widerspruch zu seinem eigenen Verhalten setzen, also bspw. nicht zunächst einer konkreten, bestimmten Ausgestaltung des Prüfungsverfahrens zustimmen und diese Ausgestaltung dann später - wenn er das gewünschte Prüfungsergebnis nicht erreicht hat - beanstanden (vgl. Niehues, a. a. O., Rn. 216, m. w. N.; OVG Bremen, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - 2 A 47/08 - Rn. 30, juris).
  • VG Berlin, 16.11.2010 - 3 A 4.07

    Prüfungsrecht: Unlösbarkeit der Aufgabenstellung; Doppelvergabe; berechtigtes

    Auszug aus VG Berlin, 08.09.2015 - 3 K 425.14
    Damit würde er sich unter Verletzung der Chancengleichheit gegenüber den anderen Prüflingen Vorteile verschaffen (vgl. VG Berlin, Urteil vom 16. November 2010 - 3 A 4.07 - Rn. 35, juris, m. w. N.).
  • VG Berlin, 17.05.2004 - 3 A 1838.02
    Auszug aus VG Berlin, 08.09.2015 - 3 K 425.14
    Die von ihm erstrebte zusätzliche Prüfungschance wegen unerkannter Prüfungsunfähigkeit erfordert den Nachweis, dass und wie lange er nicht fähig war, sein vermindertes Leistungsvermögen gegenüber der Prüfungsbehörde zum Ausdruck zu bringen (vgl. Niehues, Prüfungsrecht, 6. Aufl., Rn. 283 ff. und 288 ff. , m. w. N.; VG Berlin, Urteil vom 17. Mai 2004 - 3 A 1838.02 - Rn. 16 ff. , juris, m. w. N.).
  • VG Berlin, 16.06.2020 - 12 K 61.18
    Danach darf der Prüfling sich nicht in Widerspruch zu seinem eigenen Verhalten setzen, zum Beispiel einer bestimmten Ausgestaltung des Prüfungsverfahrens zustimmen und diese später beanstanden (OVG Bremen, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - 2 A 47/08 -, juris, Rn. 23, 30f.; VG Berlin, Urteil vom 8. September 2015 - 3 K 425.14 -, juris, Rn. 41; Niehues/Fischer/Jeremias, PrüfungsR, 7. Auflage 2018, Rn. 216).
  • VG Düsseldorf, 20.10.2023 - 18 L 2317/23
    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 29. Juni 2020 - 7 CE 20.721 -, BeckRS 2020, 16933, Rn. 20; VG Berlin, Urteil vom 8. September 2015 - 3 K 425.14 -, juris, Rn. 41; Fischer/Jeremias/Dieterich, Prüfungsrecht, 8. Aufl. 2022, Rn. 216.
  • VG Berlin, 11.12.2018 - 3 K 800.17

    Verlängerung einer Anpassungsmaßnahme betreffend die Anerkennung einer in Spanien

    Er oder sie darf sich mit seiner Rüge auch nicht in Widerspruch zu seinem eigenen Verhalten setzen, also bspw. nicht zunächst einer konkreten, bestimmten Ausgestaltung des Prüfungsverfahrens zustimmen und diese Ausgestaltung dann später - wenn er das gewünschte Prüfungsergebnis nicht erreicht hat - beanstanden (vgl. Niehues /Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Aufl. 2018, Rn. 216, m. w. N.; OVG Bremen, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - 2 A 47/08 -, juris Rn. 30; VG Berlin, Urteil vom 8. September 2015 - VG 3 K 425.14 -, juris Rn. 41).
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